Arbeitsmittel: Was Sie in der Steuererklärung absetzen können

Arbeitsmittel sind ein wichtiger Posten in der Steuererklärung, den viele Arbeitnehmer:innen nutzen können, um ihre Steuerlast zu senken. Doch was zählt genau als Arbeitsmittel, wie werden diese in der Steuererklärung angegeben und welche Regeln gilt es zu beachten?

Typische Beispiele für Arbeitsmittel

1. Computer und Laptops Ein Computer oder Laptop ist in vielen Berufen ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Wenn Sie das Gerät beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist hierbei, den beruflichen Anteil der Nutzung festzulegen. Wird der Computer beispielsweise zu 70 Prozent beruflich und zu 30 Prozent privat genutzt, können 70 Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Bei Geräten über 800 Euro (netto) erfolgt die Abschreibung über mehrere Jahre (in der Regel über drei Jahre).

Beispiel: Ein Laptop kostet 1.200 Euro. Sie nutzen ihn zu 70 Prozent beruflich. Sie können somit 70 Prozent von 1.200 Euro, also 840 Euro, absetzen. Diese Summe wird auf drei Jahre verteilt, sodass Sie pro Jahr 280 Euro absetzen können.

2. Arbeitskleidung Arbeitskleidung ist steuerlich absetzbar, wenn sie spezifisch für den Beruf benötigt wird und keine Alltagskleidung darstellt. Beispiele hierfür sind Sicherheitsschuhe, Uniformen, Laborkittel oder Anzüge für bestimmte Berufe. Auch die Reinigungskosten dieser Kleidung können als Werbungskosten angesetzt werden.

Beispiel: Ein Handwerker kauft Sicherheitsschuhe für 120 Euro. Diese Kosten können vollständig abgesetzt werden, da die Schuhe ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden.

3. Fachliteratur Fachliteratur wie Bücher, Zeitschriften und Online-Abos, die für den Beruf notwendig sind, können als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, dass der berufliche Zusammenhang klar erkennbar ist. Allgemeine Zeitungen oder nicht berufsspezifische Bücher können nicht abgesetzt werden.

Beispiel: Eine Lehrerin kauft Fachbücher für 150 Euro, die sie zur Unterrichtsvorbereitung nutzt. Diese Kosten können in voller Höhe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

4. Büromaterialien Auch kleinere Anschaffungen wie Stifte, Papier, Ordner und andere Büromaterialien zählen als Arbeitsmittel. Solche Posten können in der Regel in voller Höhe und direkt im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, da sie meist unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (800 Euro netto) liegen.

Beispiel: Ein Angestellter kauft Büromaterialien wie Papier, Druckerpatronen und Ordner im Wert von 80 Euro. Diese Kosten können vollständig abgesetzt werden.

5. Werkzeuge Wer in handwerklichen Berufen arbeitet, benötigt oft spezielle Werkzeuge. Diese Werkzeuge sind typischerweise absetzbar, wenn sie für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Auch hier gilt: Wird das Werkzeug auch privat genutzt, muss der berufliche Nutzungsanteil geschätzt und nur dieser Teil abgesetzt werden.

Beispiel: Ein Mechaniker kauft einen Spezialschraubenschlüssel für 200 Euro, den er ausschließlich beruflich nutzt. Diese Kosten können in voller Höhe abgesetzt werden.

Wie werden Arbeitsmittel in der Steuererklärung angegeben?

Arbeitsmittel werden als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angegeben. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und führen somit zu einer geringeren Steuerlast. Es gibt keine Mindestbeträge für die Geltendmachung von Werbungskosten, jedoch müssen alle Angaben belegt werden können, beispielsweise durch Quittungen oder Rechnungen.

Bei geringen Anschaffungskosten (bis 800 Euro netto) können die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgesetzt werden. Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer, die das Finanzamt für bestimmte Gegenstände vorgibt.

 

Fazit:

Arbeitsmittel bieten eine wertvolle Möglichkeit, Steuern zu sparen. Von Computern über Arbeitskleidung bis hin zu Fachliteratur – viele Ausgaben, die für den Beruf notwendig sind, lassen sich steuerlich geltend machen. Es ist wichtig, die berufliche Notwendigkeit nachweisen zu können und die entsprechenden Belege aufzubewahren. Mit einer sorgfältigen Dokumentation können Arbeitnehmer

und Selbstständige ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 09.08.2024

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