Fahrtkosten: Nachweis der genauen Arbeitstage für die Pendlerpauschale

Für die Fahrten zur Arbeit konnten Steuerzahler:innen bislang 220 oder 230 Tage als Pendlerpauschale in der Steuererklärung ansetzen. Doch wegen der Coronavirus-Krise wurde diese Praxis nun von den Finanzämtern gekippt. Ab 2020 kann eine Arbeitgeberbescheinigung über die genaue Anzahl der Arbeitstage verlangt werden. Die Arbeitstage im Homeoffice müssen jedoch nicht enthalten sein.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale ?

Das Finanzamt gewährt für Pendler grundsätzlich eine Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Entfernungskilometer für das Jahr 2021  35 Cent und für die Jahre 2022 bis 2026 38 Cent. Das bedeutet: Egal, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, zu Fuß, einer Fahrgemeinschaft oder mit dem Bus oder Bahn zur Arbeit fahren: Die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, können Sie alternativ zur Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten abrechnen, wenn diese höher sein sollten.

Gut zu wissen: Bei den Fahrkosten lassen sich höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr absetzen. Wer mit dem eigenen Auto fährt und höhere Kosten hat, kann unter Umständen auch mehr zurückholen.

Welche Strecke kann ich in der Steuererklärung angeben?

Ansetzen können Sie die einfache Wegstrecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte. Diese bemisst sich nach der kürzesten Straßenverbindung. Wählen Sie regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke, um schneller den Arbeitsplatz zu erreichen, dürfen Sie diese angeben. Die erste Tätigkeitsstätte befindet sich in der Regel am jeweiligen Arbeitsplatz im Büro, in der Werkstatt oder am Sitz der Firma oder Behörde. Sie kann auch die Firma eines Kunden, eine Baustelle oder eine entfernte Filiale des Arbeitgebers sein. Voraussetzung für die Pendlerpauschale ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie dieser Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet hat.

Wie viele Tage kann ich für die Pendlerpauschale absetzen?

Neben der Kilometerzahl für die kürzeste Wegstrecke ist für die Berechnung der Höhe der Pauschale die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr entscheidend. Bei einer Fünf-Tage-Woche müssen Sie von 365 Tagen im Jahr die Wochenenden und Feiertage sowie die Urlaubs- und Krankheitstage abziehen. Früher akzeptierte das Finanzamt rund 220 Arbeitstage im Jahr.

Beispiel: Wenn Sie bei einer Fünf-Tage-Woche jeden Tag 15 Kilometer einfach zur Arbeit fahren und dies im Jahr an 220 Tagen tun, ergibt sich eine Pendlerpauschale von 220 x 15 x 0,30 = 990 Euro.

Wichtig: Überschreiten Sie mit Ihren Fahrtkosten bereits die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro bis zum Jahr 2021 bzw. 1200 Euro ab dem Jahr 2022, reduzieren Sie mit jedem weiteren Euro Werbungskosten – zum Beispiel durch den Kauf von Arbeitsmittel Ihre Steuerlast.

Wie viel Arbeitstage kann ich für das Homeoffice absetzen?

Das Finanzamt unterstützt das Homeoffice für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 - unabhängig von einem separaten Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 600 Euro pro Jahr. Mit der Homeoffice-Pauschale von 600 Euro pro Jahr können bis zu 120 Tage (5 Euro pro Tag) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Kosten für Telefon, Internet und Arbeitsmittel zum Beispiel Büromöbel in der Steuererklärung angegeben werden.

Für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten, gibt es gute Nachrichten: Ab 2023 können bis zu 210 Tage Homeoffice und bis zu 1.260 Euro (6 Euro pro Tag) steuerlich geltend gemacht werden.

Dienstwagen: Was lohnt sich die 1%-Regel oder das Fahrtenbuch?

Sie fahren mit dem Dienstwagen zur Arbeit? Hier können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Rein statistisch nutzen die meisten Dienstwagenfahrer die 1%-Regelung. Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, hat einen Vorteil. Dieser "geldwerte Vorteil" wird versteuert. Und zwar für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises des Autos. Dazu kommt noch die Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Ein Beispiel: Paul fährt einen Dienstwagen mit einem Neuwagen-Wert von 40.000 Euro. Er fährt mit dem Auto ins Büro. Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist 30 km. Der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, beträgt hier 400 Euro pro Monat. Hinzu kommen noch 360 Euro Kilometerpauschale (0,03 Prozent von 40.000 Euro x 30 km). Das bedeutet, dass sich das Steuer-Brutto um 760 Euro erhöht.

Gut zu wissen: Ausschlaggebend ist der Listenpreis am Tag der Erstzulassung. Der Listenpreis setzt sich zusammen aus unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und der Umsatzsteuer. Wer einen Gebrauchtwagen als Dienstwagen fährt, zahlt den Listenpreis der Erstzulassung.

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

 

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