Schülerjobs und Steuern: Was Sie wissen müssen

Viele Schüler:innen nutzen die Ferienzeit oder Nachmittage nach der Schule, um ihr Taschengeld mit einem Schülerjob aufzubessern. Doch auch bei Schülerjobs gelten steuerliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte bei Schülerjobs.

1.Freigrenzen und Steuerfreibeträge

Schülerjobs sind in der Regel steuerfrei, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Für das Jahr 2024 gelten folgende Grenzen:

  • Grundfreibetrag: Einkommen bis zu 11.604 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Dieser Betrag gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig vom Alter.
  • Steuerfreier Verdienst: Bis zu einem Monatsverdienst von 538 Euro (Minijob) fallen keine Steuern an. Dies gilt auch für kurzfristige Ferienjobs.

2. Lohnsteuerabzug bei Schülerjobs

Wenn der Verdienst über den Freibeträgen liegt, kann Lohnsteuer anfallen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnsteuer direkt vom Lohn abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Hierbei gibt es zwei Hauptfälle:

  • Minijob (538-Euro-Job): Bei einem Minijob wird keine Lohnsteuer einbehalten, solange das Einkommen die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet.
  • Ferienjob: Hier kann Lohnsteuer anfallen, wenn der Verdienst über den Freibeträgen liegt. Diese kann jedoch in der Regel durch eine Steuererklärung zurückgefordert werden.

3. Sozialabgaben bei Schülerjobs

Neben der Lohnsteuer können auch Sozialabgaben relevant sein:

  • Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei, jedoch fällt ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung an, den der Arbeitgeber zahlt. Schüler können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Ferienjobs sind ebenfalls sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern.

4. Steuererklärung für Schüler

Es kann sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben, insbesondere wenn Lohnsteuer einbehalten wurde. Durch die Steuererklärung können Schüler:innen oft einen Teil oder die gesamte einbehaltene Steuer zurückfordern. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Werbungskosten: Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Job stehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Auch Kosten für die Ausbildung oder Krankheit können steuerlich abgesetzt werden.

Fazit

Schülerjobs bieten eine gute Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und das Taschengeld aufzubessern. Wichtig ist es, die steuerlichen Regelungen zu kennen, um keine unnötigen Abzüge hinnehmen zu müssen und mögliche Rückerstattungen zu erhalten.

 

 

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 17.06.2024

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