Welche Steuerklasse bei Ehegatten und Lebenspartnern ?
Ehegatten und Lebenspartner können zwischen den Steuerklassenkombinationen III und V oder IV und IV wählen. Die Kombination III und V eignet sich eher für Paare mit hohem Einkommensunterschied IV und IV wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Durch die Wahl der passenden Steuerklasse ist Ihr monatliches Nettoeinkommen als Paar am höchsten. Aber auch dann, wenn die Steuerklasse nicht ideal gewählt ist, können Sie sich unterjährig zu viel gezahlte Steuern einfach durch eine gemeinsame Steuererklärung zurückholen.
Trauschein oder Lebenspartnerschaft
Nur Paare mit Trauschein, egal ob gleich - oder verschiedengeschlechtlich, können sich zusammen veranlagen lassen. Entscheidend ist die standesamtliche Trauung oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Eine kirchliche Hochzeit genügt hingegen nicht. Allerdings reicht es, wenn man nur einen Tag im Jahr verheiratet ist, um steuerlich zu profitieren. Deshalb sind wohl Hochzeiten am 31. Dezember so beliebt. Unverheiratete Paaren können das Ehegattensplitting gar nicht nutzen. Bei Scheidung können Sie im Jahr der Trennung noch das Ehegatten-Splitting wählen.
Beispiel: Leo und Fiona sind verheiratet und haben keine Kinder. Leo verdient 45.000 Euro im Jahr und Fiona 15.000 Euro. Bei Einzelveranlagung würden die beiden zusammen 11.500 Euro (laut Einkommensteuer-Grundtabelle 2020) und bei Zusammenveranlagung 10.500 Euro Steuern zahlen. Die Ersparnis liegt hier bei 1.000 Euro im Splittingtarif.
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