Mit Harry Potter auf der Schule - Schulgeld von der Steuer absetzen

Es muss nicht gleich ein englisches Elite-Internat auf einem Schloss sein. Immer mehr Eltern entscheiden sich für die private Bildung ihrer Kinder. Eine solche Ausbildung ist meistens mit sehr hohen Kosten verbunden. Dabei kann die Angabe von Schulgeld bei der Steuererklärung eine finanzielle Entlastung darstellen. Immerhin bis zu 30 Prozent. Wie Sie Schulgeld für private Schulen wie Montessori- oder Walddorfschulen von der Steuer absetzen, erfahren Sie hier.

Lernen à la Harry Potter

Dem Charme von Harry Potter und Hogwarts können sich nur Wenige entziehen. Doch auch Privatschulen im Inland sind immer beliebter. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen.

So viel Schulgeld lässt sich von der Steuer absetzen

Sie können 30 Prozent des Schulgeldes, max. 5.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen. Das absetzbare Schulgeld ist somit bei 16.667 Euro im Jahr gedeckelt.

Beispiel: Amelie (8) besucht eine Montessori-Schule. Diese kostet 260 Euro pro Monat. Ihre Eltern können 3.160 Euro pro Jahr angeben und erhalten 936 Euro Erstattung von der Steuer zurück.

Wann können Sie Schulgeld absetzen?

  • Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für Ihr Kind haben
  • die Schule in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanziert wird und
  • es sich um eine staatlich anerkannte Schule oder Ersatzschule handelt.

Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind kein Schulgeld und somit nicht absetzbar. Noch ein Tipp: Hier ist eine Rechnung in der diese Kosten getrennt voneinander aufgeführt werden, hilfreich für die Steuererklärung.

Auslandsschulen

Auch Schulen im Ausland können steuerlich gefördert werden. Dazu gehören Schulen in Ländern, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, also in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Ebenfalls begünstigt werden die Schulgeldkosten für deutsche Schulen im Ausland – auch außerhalb Europas.

Wichtig Sammeln Sie Belege und Nachweise

Um Schulgeld bei der Steuererklärung absetzen zu können, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören in der Regel Rechnungen oder Quittungen der Bildungseinrichtung, aus denen die gezahlten Schulgebühren und die darin enthaltenen Kosten hervorgehen. Diese Belege dienen als Nachweis für die steuerlich absetzbaren Ausgaben und sollten daher gut aufbewahrt oder in KLARTAX hochgeladen werden.

 

Foto: © Viacheslav Yakobchuk – stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton, Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Neu am 26.03.2024

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