Zu den haushaltsnahen Dienstleistugen gehören Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Reparaturen im Haus, Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen sowie viele weitere Tätigkeiten.
Checkliste haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Mahlzeiten vorbereiten
- Wäsche bügeln
- Reinigung der Wohnung oder des Hauses
- Fenster putzen
- Teppich reinigen
- Reparaturen an Haus und Garten
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen)
- Winterdienst (Schnee räumen, Streudienst)
- Hausmeistertätigkeiten
- Pflegedienstleistungen
- Kinderbetreuung im Haushalt
- Betreuung und Versorgung von Haustieren
Diese Dienstleistungen müssen in der Regel in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden.
Die wichtigsten Punkte für das Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen sind:
- Nachweis: Die Bezahlung muss unbar erfolgen und nachweisbar sein (z.B. Überweisung, Dauerauftrag).
- Höchstbeträge: Es gibt Höchstgrenzen für den absetzbaren Betrag.
- Voraussetzungen: Die Dienstleistung muss im eigenen Haushalt stattfinden
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Neu am 10.03.2024