Doppelte Haushaltsführung – Kosten bei der Steuer absetzen

Ihr Traumjob liegt in einer anderen Stadt? Und das Pendeln dauert zu lange? Wer für seinen Job einen Zweitwohnsitz hat, kann bei der Steuererklärung richtig viel zurückholen. Wie das geht und was Sie für die doppelte Haushaltsführung wissen sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Ein Haus steht auf einer Siegertreppe auf Platz 1, symbolisch für den Erstwohnsitz

Wann liegen berufliche Gründe für eine doppelte Haushaltsführung vor?

Damit sich die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen lassen, muss Ihre Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet werden. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie

  • erstmalig einen Arbeitsplatz aufnehmen,
  • den Arbeitsplatz wechseln oder
  • bei einer Versetzung.

Eine berufliche Veranlassung für eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie Ihre Fahrtstrecke oder Fahrzeit zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte wesentlich verkürzen.

Was ist mit eigenem Haushalt gemeint?

Als weitere Voraussetzung ist Ihr eigener Haushalt am Ort Ihres Lebensmittelpunktes (Hauptwohnung).

Ein eigener Haushalt liegt vor, wenn Sie

  • über eine eingerichtete, Ihren Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung, zum Beispiel als  Mieter, verfügen und
  • Sie sich an den laufenden Kosten der Haushaltsführung finanziell beteiligen.

Gut zu wissen: Ein eigener Hausstand und doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn Sie im Haushalt Ihrer Eltern kostenlos ein Zimmer bewohnen oder Ihnen eine Wohnung unentgeltlich überlassen wird.

Lebensmittelpunkt für doppelte Haushaltsführung

Ihren Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen befindet. Meistens ist das der Ort, an dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Sind Sie verheiratet oder verpartnert, liegt ihr Lebensmittelpunkt regelmäßig an dem Wohnort Ihrer Familie. Auch Vereine, Ehrenämter oder Hobbys sind ein Hinweis, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.

Entfernung zum Job

Ihre Hauptwohnung und Ihr Job liegen nicht zu nahe zusammen und verhindern eine doppelte Haushaltsführung.

Zumutbar ist, wenn

  • die Fahrzeit zwischen Ihrer Hauptwohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte für einen Weg weniger als eine Stunde beträgt, oder
  • die Entfernung zwischen Ihrer Hauptwohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 Kilometer beträgt.

Welche Kosten kann ich bei der doppelten Haushaltsführung absetzen?

Diese Kosten sind als Werbungskosten absetzbar:

  • Fahrtkosten
  • Umzugskosten
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Sonstige Aufwendungen, zum Beispiel Hausrat und Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung

Für die Zweitwohnung lassen sich bis zu 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten als Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung angeben. Zu den Unterkunftskosten gehören zum Beispiel:

  • Miete
  • Betriebskosten
  • Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der Zweitwohnung oder Zweitunterkunft
  • Zweitwohnungssteuer
  • Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze
  • Kosten für einen separat angemieteten Garagenstellplatz

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Entstehen Ihnen Fahrtkosten für Fahrten vom Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte zum Ort Ihres eigenen Hausstands und zurück, setzen Sie Kosten für eine Fahrt wöchentlich in Ihrer Steuererklärung an. Diese sogenannten „Familienheimfahrten“ können Sie mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je vollen Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer ansetzen. Für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer können 0,38 Euro angesetzt werden. Fahren Sie für die Familienheimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zum Beispiel Bus oder Zug), geben Sie anstelle der Entfernungspauschale Ihre entstandenen Kosten an.

Zusätzlich können Sie Flug- und Fährkosten bei Heimfahrten neben der Entfernungspauschale absetzen.

Foto: © Hopeful Studio - fotolia.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert: 29.02.2024

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