Steuern sparen bei Job und Co.
Gute Planung ist alles: Wer Ausgaben für den Job gut plant und eventuell vorzieht, kann die im Jahr 2023 bezahlten Kosten bereits in der Steuererklärung absetzen.
Im nächsten Jahr steht eine Weiterbildung an? Dann bezahlen Sie diese doch noch dieses Jahr und setzen diese ab. Arbeitsmittel bis 800 Euro netto können sofort im Jahr des Kaufs abgesetzt werden. Vielleicht brauchen Sie einen neuen Drucker oder etwas anderes für Ihr Homeoffice?
Wichtig: Ihre Werbungskosten übersteigen die Pauschale von 1.230 Euro nicht? Dann könnte es sinnvoll sein, diese Rechnungen ins nächste Jahr zu verschieben.
Lesen Sie in diesem Beitrag, was Sie alles absetzen können: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.
Gesund ins neue Jahr
Für die Gesundheit kommen während des Jahres schnell mal Rechnungen im vierstelligen Bereich zusammen. Der Vater bekommt zum Beispiel eine neue Zahnkrone, der Sohn braucht dringend eine neue Brille und die Tochter geht zur Kur. Immer öfter übernehmen Krankenkassen nur noch einen Teil der Summe.
Wer smart ist, bündelt also die Ausgaben in einem Jahr, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Können Sie belegen, dass die Behandlungen medizinisch notwendig und angemessen waren, lassen sich diese von der Steuer absetzen. Wer jetzt noch eine Behandlung oder ein Hilfsmittel braucht, sollte schnell noch einen Termin ausmachen, um kräftig Steuern zu sparen.
Tun Sie Gutes und sparen Sie Steuern!
Adventszeit ist Spendenzeit. Spender:innen können pro Jahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte absetzen. Für Spenden bis zu 300 Euro genügt der Kontoauszug. Für alle Beträge darüber sollten Sie eine Spendenquittung anfordern.
Mehr zum Thema Spenden, lesen Sie in diesem Beitrag: Spenden
Handwerkerkosten rechtzeitig planen
Nicht nur für den Job lohnt es sich Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben.
Vor Weihnachten noch schnell die Wohnung renovieren? Eine neue Tapete, ein neues Bad oder eine Wartung im Haus, all das kann einen Steuervorteil für Sie bringen.
Bei Handwerkern im Haushalt können Sie bis zu 6.000 Euro steuerlich geltend machen. 20 Prozent an reinen Lohn- und Maschinenkosten akzeptiert das Finanzamt – also beträgt die Steuerersparnis maximal 1.200 Euro.
Entscheidend ist das Datum der Überweisung, also spätestens am 31.12. sollte die Rechnung überwiesen sein. Barzahlungen an den Handwerker werden nicht anerkannt.
Mehr dazu lesen im Beitrag: Hilfen und Handwerker in Haus und Garten
Heiraten: Sagen Sie Ja !
Vor dem 31.12. schnell noch wegen der Steuer heiraten. Hört sich vielleicht nicht sehr romantisch an, lohnt sich aber vor allem bei Paaren, die unterschiedlich viel verdienen. Für das gesamte zurückliegende Jahr lässt sich so rückwirkend der Splittingtarif geltend machen. Je stärker die Einkommen voneinander abweichen und je höher der Steuersatz ist, desto höher die Steuerersparnis. Bei Paaren, die fast gleich viel verdienen, wirkt sich der Splittingtarif kaum aus. Heiraten kann man aber auch aus anderen Gründen.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Aktualisiert am 22.12.2023