Lohnsteuer-Freibeträge 2023: Schneller mehr Netto

Wer Freibeträge für die Lohnsteuer 2023 berücksichtigen lassen möchte, kann noch bis zum 30.11.2023 einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.

Sie haben sehr hohe Ausgaben und keine Zeit bis zur endgültigen Erstattung zu warten?

Durch die Lohnsteuer-Freibeträge können Arbeitnehmer:innen früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen. Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich so das monatliche Nettoeinkommen.

Gut zu wissen:

Wer Freibeträge eintragen lässt, ist verpflichtet im nächsten Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Mehr dazu: Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben? (klartax.de)

Welche Ausgaben können als Freibeträge eingetragen werden?

Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können Sie folgende Freibeträge beantragen: 

Freibeträge

  • wegen erhöhter Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen; zum Beispiel: Fahrtkosten, Reisekosten, Fortbildungskosten. Aber: Die Kosten müssen mindestens 600 Euro betragen.
  • wegen Kinderbetreuungskosten
  • wegen außergewöhnlicher Belastungen; zum Beispiel Krankheitskosten
  • wegen Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ab dem zweiten Kind
  • aufgrund von Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Pflegeleistungen sowie Handwerkerleistungen.

Bei allen Anträgen die bis zum 31.01.24 eingehen, kann die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Wird der Antrag danach gestellt, kann die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden.

Freibeträge für zwei Jahre gültig

Arbeitnehmer:innen können laut Finanzamt NRW mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. So muss man nicht mehr jedes Jahr aktiv werden.

Neben der Steuerklasse wird der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt.

Mehr dazu: Steuerklasse, ELStAM und Co. - Welche Steuerklasse habe ich? (klartax.de)

Wo kann ich die Freibeträge beantragen?

Die Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen:

Formular-Management-System (formulare-bfinv.de)

 

Foto: © stock.adobe.com

Quelle: Finanzamt NRW

Aktualisiert: 03.11.2023

Starten Sie jetzt mit KLARTAX