1. Frist beachten
Die Abgabefrist für die private Steuererklärung 2023 ist der 2. September 2024.
2. Grundfreibetrag nutzen
Der Grundfreibetrag ist auf 10.908 Euro (2023) gestiegen. Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr Einkommen steuerfrei.
3. Homeoffice-Pauschale
Setzen Sie bis zu 1.260 Euro pro Jahr für das Arbeiten von zu Hause ab (5 Euro pro Tag für maximal 210 Tage).
Steuervorteile im Homeoffice: Alles, was Sie wissen müssen (klartax.de)
4. Fahrtkosten absetzen
Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
5. Arbeitsmittel geltend machen
Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Fachbücher sind bis 952 Euro (brutto) sofort absetzbar.
6. Fortbildungskosten
Kosten für berufliche Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar.
7. Doppelte Haushaltsführung
Kosten für eine zweite Wohnung aus beruflichen Gründen können geltend gemacht werden.
8. Reisekosten in der Steuererklärung
Dienstreisen können mit 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag abgesetzt werden.
9. Umzugskosten
Beruflich bedingte Umzugskosten sind absetzbar. Pauschalbeträge und individuelle Kosten können angesetzt werden.
10. Handwerkerleistungen
Bis zu 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuer abziehbar.
Handwerkerrechnungen: Die ultimative Checkliste (klartax.de)
11. Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen können abgezogen werden.
Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen - So sparen Sie Steuern (klartax.de)
12. Kinderbetreuungskosten
Zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro pro Kind) sind absetzbar.
13. Schulgeld
30 Prozent des Schulgeldes für Privatschulen, maximal 5.000 Euro pro Kind, sind abzugsfähig.
14. Unterhaltszahlungen
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen bis zu 9.984 Euro sind absetzbar.
15. Altersvorsorgeaufwendungen
Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente) sind bis zu 25.787 Euro absetzbar.
16. Riester-Rente
Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
17. Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar.
18. Krankheitskosten
Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten sind absetzbar, sofern die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.
19. Pflegekosten
Kosten für die Pflege von Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
20. Behinderung
Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung (je nach Grad der Behinderung) können geltend gemacht werden.
21. Ehrenamtspauschale
Für ehrenamtliche Tätigkeiten können Sie bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.
22. Übungsleiterpauschale
Bis zu 3.000 Euro für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich sind steuerfrei.
Übungsleiter: So viel nebenher steuerfrei verdienen (klartax.de)
23. Kapitalerträge
Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten), um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.
24. Energieeffizienzmaßnahmen
Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Eigenheims können steuerlich gefördert werden, etwa durch Zuschüsse oder Sonderabschreibungen.
25. Bausparverträge
Förderungen und Prämien aus Bausparverträgen können steuerlich vorteilhaft sein.
26. Auslandssemester
Kosten für ein Studium oder Praktikum im Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar.
27. Fahrtkosten bei Behinderung
Zusätzliche Fahrtkosten aufgrund einer Behinderung können abgesetzt werden.
28. Erstausbildung
Kosten für eine Erstausbildung sind bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar.
29. Arbeitnehmer-Sparzulage
Nutzen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für Sie anlegt.
30. Verlustvortrag/-rücktrag
Verluste aus vergangenen Jahren können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
31. Scheidungskosten
Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung können abgesetzt werden.
32. Häusliches Arbeitszimmer
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
Steuervorteile im Homeoffice: Alles, was Sie wissen müssen (klartax.de)
33. Außergewöhnliche Belastungen
Ungewöhnlich hohe Belastungen, wie beispielsweise Kurkosten oder Schäden durch Naturkatastrophen, können steuerlich geltend gemacht werden
Diese Tipps helfen Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung effizient zu gestalten und mögliche Rückerstattungen zu maximieren.
Foto: © stock.adobe.com
Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Neu am 31.05.2024
Disclaimer: KLARTAX ist eine Anwendung, mit der Sie Ihre private Steuererklärung selbst erledigen. Wir bieten keine Steuerberatung an. Sollten Sie professionelle steuerliche Hilfe benötigen, finden Sie Ihren steuerlichen Berater:in unter Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer - SmartExperts.