Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann einen großen Einfluss auf das Nettoeinkommen und die spätere Steuerrückzahlung haben. Alle steuerrelevanten Informationen über einen Angestellten entnimmt der Arbeitgeber der elektronischen Lohnsteuerkarte. Neben der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers sind auf der Lohnsteuerkarte auch der entsprechende Steuerfreibetrag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuerpflicht vermerkt.
Woher weiß ich in welcher Steuerklasse ich bin?
Über die Gehaltsabrechnung lässt sich diese leicht herausfinden. Die Nummer Ihrer Steuerkategorie (wie auch Steuer-ID und Freibeträge) befindet sich auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sie steht auch auf der jährlich vom Arbeitgeber ausgestellten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Die Steuerklasse wird hauptsächlich über den Familienstand bestimmt:
- Lohnsteuerklasse I = Ledig, kinderlos, verwitwet, getrennt oder geschieden.
- Lohnsteuerklasse II = Alleinerziehend.
- Lohnsteuerklasse III = Verheiratet (besserverdienender Ehepartner)
- Lohnsteuerklasse IV = Verheiratet
- Lohnsteuerklasse V = Verheiratet (schlechterverdienender Ehepartner)
- Lohnsteuerklasse VI = Mehrere Jobs
Was bedeutet ELStAM?
ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) heißen die Angaben, die der Arbeitgeber zur korrekten Lohnabrechnung benötigt (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).
Diese werden dann automatisch beim Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Änderungen werden ebenfalls automatisch mitabgerufen. Zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt.
Neuer Job?
Bei einem neuen Job benötigt Ihr Arbeitgeber nur noch Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer, sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Damit ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, Ihre ELStAM abzurufen. Die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist grundsätzlich nicht notwendig.
Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Wer führt Änderungen durch?
Die Finanzämter sind für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig.
Folgende Aufgaben werden vom Finanzamt erledigt:
- Eintragung von Freibeträgen, zum Beispiel für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Steuerklassenänderungen, zum Beispiel
- Eintragung der Steuerklasse 2 (zum Beispiel nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden)
- Änderung der Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse 1 statt 3 oder 4
- Steuerklassenwechsel zwischen 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor
- Änderungen nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Änderungen nach Beendigung der Trennung
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer oder Steuer-ID ist unveränderbar und wird in vielen Bereichen benötigt, von der elektronischen Steuererklärung bis hin zur Beantragung von Kindergeld. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Steuer-ID beantragen und wofür Sie sie brauchen.
Wenn Sie keine Steueridentifikationsnummer haben oder diese nicht sie nicht mehr finden können. Dann können Sie Ihre Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Hier ist die Adresse Bundeszentralamt für Steuern:
- E-Mail: info@identifikationsmerkmal.de
- Post: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn
- Online: https://www.bzst.de
Wenn Sie bisher noch keine Steueridentifikationsnummer haben und eine neue beantragen möchten, sind die folgenden Angaben erforderlich:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Anschrift
Wofür brauchen Sie die Steuer-ID?
Die Steueridentifikationsnummer wird in verschiedenen Bereichen benötigt, u.a.:
- Beginn eines Arbeitsverhältnisses (Meldung der ELStAM-Lohnsteuerabzugsmerkmale)
- Meldungen an Finanzbehörden
- bestimmte Anträge (z.B. Kindergeld, Rente)
- elektronische Steuererklärung
- Beantragung von Freistellungsaufträgen
- Steuerabzug von Unterhaltszahlungen
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Aktualisiert am 22.02.2024