Steuerfreie Zuwendungen: So profitieren Sie von Gehaltsextras Ihres Chefs

Wer freut sich nicht über kleine Extras von der Chefin oder vom Chef? Neben dem monatlichen Gehalt können Sie als Mitarbeitende von verschiedenen steuerfreien Zuwendungen profitieren, die Ihnen zusätzlich zugutekommen – ohne dass Sie darauf Steuern zahlen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche steuerfreien Leistungen es gibt, wie Sie diese optimal nutzen können und welche Vorteile Sie dadurch haben.

Was sind steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeitende?

Steuerfreie Zuwendungen sind zusätzliche Leistungen, die Ihr Arbeitgeber:in Ihnen gewährt, ohne dass Sie diese versteuern müssen. Diese Extras sind eine tolle Möglichkeit, Ihren Nettolohn zu erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben fällig werden. Das können Sachbezüge, Zuschüsse oder auch andere geldwerte Vorteile sein, die direkt Ihrem Wohl zugutekommen.

Die besten steuerfreien Zuwendungen

1. Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat: Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber:in Ihnen monatlich Sachzuwendungen im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei geben kann? Das können beispielsweise Gutscheine für Ihr Lieblingsgeschäft, Tankkarten oder auch eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio sein.

Beispiel: Sie erhalten jeden Monat einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro. Dieser bleibt für Sie steuerfrei und stellt einen zusätzlichen Vorteil dar, der Ihre Kaufkraft erhöht, ohne dass Sie dafür Steuern zahlen müssen.

2. Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der wichtigsten zusätzlichen Leistungen, die Ihr Arbeitgeber:in für Sie leisten kann. Beiträge zur bAV sind steuer- und sozialabgabenfrei, was bedeutet, dass mehr von Ihrem Geld in Ihre Altersvorsorge fließt, ohne dass Ihr Nettogehalt belastet wird.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber:in zahlt monatlich 200 Euro in Ihre betriebliche Altersvorsorge ein. Dieser Betrag wird direkt in Ihre Rente investiert und bleibt für Sie steuerfrei.

3. Gesundheitsförderung: Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Rückenkurse, Massagen oder ein Zuschuss zum Fitnessstudio können bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei übernommen werden. Ihr Arbeitgeber kann damit Ihre Gesundheit unterstützen, ohne dass Sie darauf Steuern zahlen müssen.

Beispiel: Wenn Sie regelmäßig an einem Rückenkurs teilnehmen, übernimmt Ihr Arbeitgeber:in die Kosten von 300 Euro im Jahr. Dieser Betrag bleibt für Sie steuerfrei und hilft Ihnen gleichzeitig, gesund zu bleiben.

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4. Fahrkostenzuschüsse: Wenn Sie regelmäßig mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit fahren, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten dafür steuerfrei erstatten. Auch Zuschüsse für den Arbeitsweg mit dem Auto können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber:in stellt Ihnen eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung. Der Wert der Karte bleibt für Sie steuerfrei und entlastet Ihr monatliches Budget.

5. Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten: Die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder während Ihrer Arbeitszeit können ebenfalls steuerfrei bezuschusst werden. Das betrifft zum Beispiel Kindergartenbeiträge oder Tagesmutterkosten.

Beispiel: Wenn Ihr Arbeitgeber:in Ihnen einen Zuschuss von 200 Euro pro Monat für die Betreuung Ihres Kindes im Kindergarten zahlt, bleibt dieser Betrag steuerfrei und hilft Ihnen, die Betreuungskosten zu decken.

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Worauf sollten Sie achten?

  • Höchstsummen beachten: Damit Sie in den Genuss der steuerfreien Zuwendungen kommen, müssen die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Überschreiten die Zuwendungen diese Summen, können sie steuerpflichtig werden.
  • Dokumentation: Achten Sie darauf, dass alle Leistungen, die Sie erhalten, ordentlich dokumentiert werden. Dies ist wichtig, um die steuerliche Freistellung zu gewährleisten.

Fazit: Nutzen Sie die Vorteile steuerfreier Zuwendungen

Steuerfreie Zuwendungen sind eine hervorragende Möglichkeit, zusätzliche Leistungen von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, ohne dass Sie diese versteuern müssen. Sie erhöhen Ihren Nettolohn und bieten Ihnen wertvolle Vorteile, sei es in Form von Gutscheinen, Altersvorsorge, Gesundheitsmaßnahmen oder Fahrkostenzuschüssen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber:in, welche Zuwendungen für Sie möglich sind, und nutzen Sie diese Vorteile optimal aus.

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 12.08.2024

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