Krankenkasse meldet Bonus
Bonus- und Prämienzahlungen werden von den Kassen an das Finanzamt gemeldet. Die Bonus- und Prämienzahlungen für familienversicherte Angehörige werden dem Versicherten zugerechnet. Insgesamt verringert sich dadurch die Summe der gezahlten Krankenkassenbeiträge. Für Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten gilt aber ein Freibetrag von 150 Euro je Versicherten. Früher behandelten die Finanzämter diese Zahlungen als Beitragsrückgewähr. Dadurch stieg die Steuerbelastung. Denn die absetzbaren Basisbeiträge zur Krankenversicherung wurden um die Höhe der Bonuszahlungen gekürzt.
Bonus von Krankenkasse in Steuererklärung
Wer Gesundheitskurse besucht hat oder sonst gesundheitlich aktiv war, bekommt automatisch von seiner Krankenversicherung eine Bescheinigung über die Bonuszahlungen. Diese Bescheinigung muss für Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden. Sie selbst müssen nichts tun.
Auch bei Bonuszahlungen über 150 Euro mindert die Kostenerstattung unter bestimmten Umständen die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht. Hierzu weisen Sie nach, dass die Bonuszahlungen auf Leistungen entfallen, die
- gesundheitsbewusstes Verhalten fördern,
- der Basiskrankenschutz nicht abdeckt und
- von Ihnen zunächst privat gezahlt wurden.
Beispiel: Osteopathie-Behandlung oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Nicht dazu gehören Boni, die Sie erhalten, wenn sie zum Beispiel im Versicherungsschutz enthaltene Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen oder Nichtraucher sind. Wichtig: Der Bonus muss dazu dienen, Kosten zu erstatten, die dem Versicherten für seinen Kurs oder seine Maßnahme entstanden sind. Dabei kommt es aber nicht auf exakte Kostenabdeckung an.
Wer Gesundheitskurse besucht hat oder sonst gesundheitlich aktiv war, bekommt automatisch von seiner Krankenversicherung eine Bescheinigung über die Bonuszahlungen. Diese Bescheinigung muss für Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden. Sie selbst müssen nichts tun.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Aktualisiert am 18.03.2024