Riester-Rente: Mit Steuer-Bonus für das Alter vorsorgen

Es gibt verschiedene Wege clever für das Alter vorzusorgen. Einer davon ist die Riester-Rente. Sie wird als private Altersvorsorge staatlich gefördert. Interessant ist hier vor allem die Kombination aus Zulagen und Steuerbonus. Geschaffen wurde die Riester-Rente, um das Risiko der Altersarmut zu minimieren. Denn das Rentenniveau in Deutschland ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken.

Das Konzept der Riester-Rente ist einfach erklärt: Während der Jahre, in denen man arbeitet, wird regelmäßig mit zertifizierten Anbietern gespart. Der Staat steuert mit Zulagen etwas dazu und zusätzlich kann man Steuern sparen. Als Rentner freut man sich über das so angesparte Kapital. Es erfolgt eine monatliche Auszahlung der privaten Rente. Zusätzlich können Versicherte sich im Alter für eine Einmalzahlung von 30 Prozent des Gesamtkapitals am Anfang der Rente entscheiden. Der Rest wird ebenfalls als monatliche Rente ausbezahlt.

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Gefördert werden alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören auch Minijobber, Auszubildende, Studenten, und Arbeitssuchende. Vorausgesetzt sie zahlen in die staatliche Rentenkasse ein. Begünstigt sind auch Beamte und Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Um an die staatliche Förderung zu kommen, müssen bestimmte Mindestbeiträge in den Sparvertrag eingezahlt werden. Sie möchten die Zulagen erhalten? Dann wird ein einkommensabhängiger Beitrag in Höhe von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens fällig. Der Betrag, den Sie monatlich oder jährlich investieren müssen, verringert sich aber um die staatlichen Zulagen.

Folgende Zulagen sind möglich:

Grundzulage

Jeder Riester-Sparer erhält vom Staat eine Grundzulage auf seinen Riester-Vertrag. Diese beträgt aktuell 175 Euro jährlich.

Berufseinsteiger-Bonus

Diesen gibt es einmalig in Höhe von 200 Euro für unter 25-Jährige.

Kinderzulagen

Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, wird eine Kinderzulage gewährt.
Diese beträgt

  • für Kinder, die bis 2007 geboren wurden 185 Euro pro Jahr
  • für ab 2008 Geborene zahlt der Staat 300 Euro.

Und welchen Steuer-Bonus gibt es aus der Riester-Rente?

Die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings maximal 2.100 Euro pro Jahr. Die Erstattung fällt je nach Einzelfall unterschiedlich aus und hängt von der Höhe der Steuern, die zu zahlen sind ab.

Welche Arten der Anlageform gibt es?

Es gibt verschiedene Finanzprodukte, aus denen man das für sich Passende aussuchen kann. Dazu zählen Fonds, Rentenversicherungen oder Bauspardarlehen (Wohn-Riester). Wichtig: Es werden nur von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifizierte Sparverträge staatlich gefördert.

Und wie viel kostet mich das monatlich?

Beispiel 1:

Max Muster ist 30 Jahre alt und hat keine Kinder, sein Jahresbruttoeinkommen beträgt 28.000 Euro. Es ergibt sich folgender Betrag:

4 Prozent Beitrag vom Jahresbruttoeinkommen: 1.120 Euro abzüglich Zulage 175 Euro.

Ergibt einen Jahresbeitrag von 945 Euro (1.120 Euro – 175 Euro) Max Musters monatlicher Riester-Beitrag beträgt 78,75 Euro (945/12).

Beispiel 2:

Sarah Muster ist 45 Jahre, verheiratet und hat zwei Kinder, Finn (geboren 2006) und Sophie (geboren 2009). Ihr Jahresbrutto beträgt 48.000 Euro.

Bei Sarah Muster ergibt sich folgende Rechnung:

4 Prozent Beitrag vom Jahresbruttoeinkommen: 1.920 Euro abzüglich folgender Zulagen 175 + 185 + 300 Euro ergibt 1.260 Euro Jahresbeitrag. Sarah Muster muss 105 Euro pro Monat (1260/12) einbezahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Gut zu wissen: Neues BGH-Urteil zur Riester-Rente

Riester-Kunden können am Ende der Ansparphase nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.  Für die Prüfung des Vertrages fielen am Ende Provisionen der Vermittler an.

Diese Kosten-Klauseln hat der BGH jetzt gestrichen. Denn: Die Verbraucher könnten mit diesen Klauseln nicht absehen, ob und was sie später zu zahlen hätten. Es sei zudem auch gar nicht ersichtlich, ob diese Kosten nur einmal, einmal im Monat oder einmal im Jahr zu zahlen sind, so die Richter.

Hier das BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Unwirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag

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Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert: 30.07.2024

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