Tierhalterhaftpflicht in der Steuererklärung absetzen: So geht es

Haustiere bereichern unser Leben, aber sie können auch Schaden anrichten. Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen solcher Schäden. Wussten Sie, dass Sie die Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung absetzen können?

In diesem umfassenden Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie das geht und worauf Sie achten müssen, um das Maximum an steuerlichen Vorteilen zu erzielen.

Warum ist die Tierhalterhaftpflicht wichtig?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für viele Haustierbesitzer unerlässlich. Sie deckt Schäden ab, die Ihr Haustier verursachen könnte – sei es an Personen, anderen Tieren oder Gegenständen. Besonders bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist diese Versicherung empfehlenswert, da die Schäden schnell hohe Kosten verursachen können.

Steuerliche Absetzbarkeit der Tierhalterhaftpflicht:

  1. Berufliche Nutzung von Tieren: Wenn Ihr Tier beruflich genutzt wird, beispielsweise als Wachhund oder Therapiehund, können Sie die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die berufliche Nutzung klar nachgewiesen werden kann.
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen: In bestimmten Fällen können Tierhaltungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dies trifft zu, wenn die Tiere in einem Haushalt leben und Sie beispielsweise für die Pflege und Betreuung des Tieres eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung steht.
  3. Tierhalterhaftpflicht als Sonderausgaben: In einigen Fällen können die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung auch als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Damit die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Versicherungsvertrag muss auf Ihren Namen laufen.
  • Die Versicherung muss nachweislich beruflich genutzt werden.

Fazit: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur ein wichtiger Schutz für Sie und Ihre Haustiere, sondern kann unter bestimmten Bedingungen auch steuerlich geltend gemacht werden. Nutzen Sie die Vorteile, die sich daraus ergeben, und reduzieren Sie Ihre Steuerlast. 

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Was ist versichert?

  1. Personenschäden

    • Medizinische Kosten: Wenn Ihr Tier jemanden verletzt, deckt die Versicherung die medizinischen Behandlungskosten.
    • Schmerzensgeld: Die Versicherung kommt auch für Schmerzensgeldforderungen auf.
  2. Sachschäden

    • Beschädigung von Eigentum: Wenn Ihr Tier Gegenstände anderer Personen beschädigt, übernimmt die Versicherung die Reparatur- oder Ersatzkosten.
    • Zerstörung von Eigentum: Auch wenn das Eigentum vollständig zerstört wird, wird der Schaden übernommen.
  3. Vermögensschäden

    • Entgangener Gewinn: Sollte durch den Schaden, den Ihr Tier verursacht, ein finanzieller Verlust bei Dritten entstehen, wie z.B. durch Verdienstausfall, wird dieser abgedeckt.
    • Zusatzkosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadensbehebung stehen, wie etwa Anwalts- und Gerichtskosten, werden ebenfalls übernommen.
  4. Mietsachschäden

    • Schäden in gemieteten Immobilien: Schäden, die Ihr Tier in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus verursacht, sind auch gedeckt, sofern diese durch den Mietvertrag nicht ausgeschlossen sind.
  5. Deckschäden bei Hunden

    • Ungewollte Deckakte: Sollten durch ungewollte Deckakte Kosten entstehen, übernimmt die Versicherung diese in der Regel ebenfalls.

Was ist nicht versichert?

  1. Vorsätzliche Schäden

    • Absichtliches Handeln: Schäden, die vorsätzlich vom Tierhalter herbeigeführt wurden, sind nicht gedeckt.
  2. Berufliche Nutzung

    • Schäden durch beruflich genutzte Tiere: Schäden, die von beruflich genutzten Tieren wie Therapiehunden oder Diensthunden verursacht werden, sind oft nicht versichert oder benötigen eine spezielle Versicherung.
  3. Nicht angemeldete Tiere

    • Unversicherte Tiere: Schäden, die von Tieren verursacht werden, die nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt sind, werden nicht übernommen.
  4. Familienmitglieder

    • Eigenschäden: Schäden, die das Tier innerhalb der Familie bzw. im Haushalt des Halters verursacht, sind in der Regel nicht abgedeckt.
  5. Vertraglich ausgeschlossene Risiken

    • Spezielle Ausschlüsse: Manche Versicherungsverträge haben spezielle Ausschlüsse, wie z.B. Schäden an geliehenen Sachen oder Schäden, die durch andere Tiere des Versicherungsnehmers verursacht werden.
  6. Tierarztkosten für das eigene Tier

    • Eigene medizinische Kosten: Die Kosten für die medizinische Behandlung des eigenen Tieres sind nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt.
  7. Mitversicherte Personen

    • Schäden durch Mitversicherte: Schäden, die durch andere mitversicherte Personen verursacht werden, sind oft nicht versichert.

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 24.06.2024

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