Werbungskosten – Holen Sie sich einen Teil über die Steuererklärung zurück

Mit Werbungskosten können Sie einen Teil Ihrer beruflich veranlassten Ausgaben (z.B. Weiterbildung, Arbeitsmittel oder Beiträge für Berufsverbände u.v.m.) über die Steuererklärung zurückholen. Um diesen Vorteil nutzen zu können, sollten Sie im Jahr mindestens 1.200 Euro Ausgaben für Werbungskosten haben.

Frau hält leuchtende Glühbirne

Werbungskosten - was ist das?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, so der Gesetzestext. Vereinfacht formuliert alle Aufwände, die durch den Beruf veranlasst sind. 

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer Werbungskosten ohne weiteren Nachweis mit dem sogenannten "Arbeitnehmer-Pauschbetrag". Dieser lag bis 31.12.2021 bei 1.000 Euro, mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 31.12.2022 wurde dieser rückwirkend zum 1. Januar 2022 sogar auf 1.200 Euro angehoben. Dabei ist es egal, ob Sie das ganze Jahr oder erst ab Dezember beschäftigt waren. Haben Sie mehr Aufwendungen als der Pauschbetrag lohnt es sich, diese für die Steuererklärung zu erfassen. Denn erst ab dann wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus. Falls Ihre Ausgaben unter dieser Grenze liegen, können Sie darauf verzichten, die einzelnen Posten in der Steuererklärung anzugeben.

Welche Werbungskosten gibt es?

Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Co. - es gibt eine ganze Reihe von beruflich bedingten Ausgaben, die Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben können. Die wichtigsten Werbungskosten haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Arbeitsmittel

In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine Pauschale für Anschaffung, Reparatur und Reinigung von Arbeitsmitteln in Höhe von 110 Euro. Alternativ können Sie die einzelnen Posten angeben. Wichtig ist hierbei, dass die genannten Arbeitsmittel mindestens 90% beruflich genutzt werden. Beispiele für Arbeitsmittel sind Notebook, Fachliteratur, Büromöbel. Im Handwerk betrifft das auch Werkzeug, Sicherheitsschuhe oder den "Blaumann".

Fahrtkosten

Diese Position macht häufig einen großen Teil der Werbungskosten aus und führt zur damit zur Überschreitung des Pauschbetrags. Bis 20 km vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz können 30 ct je Kilometer abgesetzt werden, ab dem 21 km seit 2022 38 ct. Selbst der Weg zum Möbelhaus zum Kauf des höhenverstellbaren Schreibtisches führt zur Steuerersparnis. Selbstgetragene Reisekosten zur Fortbildung zählen auch dazu.

Traumjob in Hamburg gefunden? Nur leider wohnen Sie in München? Auch der beruflich veranlasste Umzug ist absetzbar. Hier sollten Sie unbedingt alle Belege aufbewahren, die zu diesem Zwecke anfallen.

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten können Sie als Pauschale ansetzen (8,50 Euro für eine schriftliche, 2,50 Euro für eine digitale Bwerbung). Alternativ können sie Belege der entstandenen Kosten sammeln. Dazu zählen Bewerbungsfotos, Büromaterial wie Papier, Druckertinte, Klarsichtfolien oder Briefmarken-Quittungen. Auch der Weg zum möglichen zukünftigen Arbeitgeber und die entstandenen Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung zählen zu den Bewerbungskosten. Haben Sie Bewerbungsratgebern gekauft? Haben Sie einen Coach zur Unterstützung hinzugezogen? Auch das sind Bewerbungskosten!

Weitere Werbungskosten

  • Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände
  • Kontoführungsgebühren
  • die berufliche Nutzung des privaten Telefons
  • Kosten für typische Berufskleidung inklusive deren Reinigungskosten
  • Erwerb von Fachliteratur (Bücher und Magazine)
  • Teilnahmegebühren für Weiterbildungsseminare 

Fazit

Es lohnt sich immer, alle Belege über das Jahr hinweg zu sammeln. Prüfen Sie am Jahresende, ob Sie die Pauschale übersteigen, oder doch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen. Wichtig dabei: Sie müssen keine Belege mehr mit der Steuererklärung mitschicken, aber Sie sollten diese Belege aufbewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen können.

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Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert am 12.08.2024

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